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   BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04   

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BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04 (https://dejure.org/2005,561)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2005 - 5 C 18.04 (https://dejure.org/2005,561)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 (https://dejure.org/2005,561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB VIII F. 2001 § 35 a BSHG F. 2001 § 39 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Nr. 3
    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; Jugendhilfe, Erfordernis eines Antrags auf Eingliederungshilfe; -, Verpflichtung zu vorläufigem Tätigwerden; Eingliederungshilfe, Erfordernis eines Antrags für jugendhilferechtliche -; Schulbildung, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII F. 2001 § 35 a
    -, Verpflichtung zu vorläufigem Tätigwerden; Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; Ausland, Jugendhilfe für Deutsche im -; Eingliederung als Ziel der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland; Eingliederungshilfe, Erfordernis eines Antrags für ...

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe an Deutsche im Ausland; Gewährung von Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung; Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe zu Leistungen an Deutsche im Ausland ; Beurteilung des tatsächlichen Aufenthalts ; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    SGB VIII F. 2001 § 35 a; ; BSHG F. 2001 § 39 Abs. 3; ; BSHG F. 2001 § 40 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragserfordernis bei jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe - vorläufiges Tätigwerden des Jugendhilfeträgers - Zuständigkeit bei Hilfe zu angemessener Schulbildung - Zuständigkeit des überörtlichen Trägers bei Jugendhilfe für Deutsche im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 83
  • NJW 2006, 2201 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 697
  • FamRZ 2006, 947 (Ls.)
  • DVBl 2006, 975
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04
    Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss für die Kosten der von Dritten durchgeführten Eingliederungshilfemaßnahmen nur aufkommen, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist (wie BVerwGE 112, 98).

    Dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kosten der von Dritten durchgeführten Eingliederungshilfemaßnahmen nur aufkommen muss, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. September 2000 - BVerwG 5 C 29.99 - (BVerwGE 112, 98 = Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 3) ausgeführt.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in Abkehr von der früheren Rechtsprechung betont, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungs- und nicht bloßer Kostenträger ist (BVerwGE 112, 98 ...).

    Diese Praxis steht im Widerspruch zur Systematik des SGB VIII, das dem Jugendamt die Funktion eines Leistungsträgers zuweist, der die Kosten grundsätzlich nur dann trägt, wenn er selbst vorab auf der Grundlage des SGB VIII und dem dort vorgesehenen Verfahren über die Eignung und Notwendigkeit der Hilfe entschieden hat (vgl. auch BVerwGE 112, 98).

  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04
    Sollte sich bei der weiteren Prüfung des Berufungsgerichts erweisen, dass Eingliederungshilfe für die Klägerinnen im Sommertrimester 2000 erforderlich und ihre Beschulung im S. College eine dafür geeignete Maßnahme war, so wäre die Beklagte für diesen Zeitraum an die Hilfewahl der Klägerinnen gebunden und dürfte sie nicht auf andere geeignete Hilfemöglichkeiten verweisen (vgl. BVerwGE 111, 328 ).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04
    Zwar stellt das Berufungsgericht seiner Prüfung und Entscheidung, dass bei den Klägerinnen eine seelische Behinderung vorlag beziehungsweise drohte, die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - BVerwG 5 C 38.97 - Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 1 = FEVS 49, 487) zu den Voraussetzungen für eine seelische Behinderung bzw. eine drohende seelische Behinderung voraus, stützt sich aber bei seiner Feststellung einer seelischen Behinderung beziehungsweise drohenden seelischen Behinderung allein auf das von ihm in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04
    Anders als in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall einer Internatsunterbringung (BVerwGE 96, 152) haben die Klägerinnen nicht nur die Schultage im Internat, die schulfreien Tage aber (Wochenenden, Feiertage, Ferien) zu Hause verbracht, sondern hielten sich von auswärtigen Ferienaufenthalten abgesehen in England auf.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Der Jugendhilfeträger hat für diese Kosten aber nur dann aufkommen müssen, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist (Urteil vom 28. September 2000 a.a.O. bzw. S. 5; bestätigt durch Urteil vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 18.04 - BVerwGE 124, 83 = Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 4 S. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86 ff. (88), m. w. N. insbesondere zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und Beschluss vom 18. August 2004 - 12 A 1174/01 -, juris; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 -, BVerwGE 124, 83 = FEVS 57, 481.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83 = NVwZ 2006, 697.

    vgl. zu dieser Funktion des Antrags: OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2007 - 12 A 673/06 - Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86 (90), jeweils u. a. mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83; Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, juris; vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, juris; vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, juris; HessVGH, Urteil vom 20. August 2009 - 10 A 1799/08 -, NVwZ-RR 2010, 59, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 12 A 1168/11 -, m. w. N.

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Die Beteiligten streiten zu Recht weder darüber, dass der Kläger den Beklagten mit seinem Anfang August 2008 gestellten Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Bereitstellung einer Schulbegleitung (Integrationshelfers) rechtzeitig (vgl. Urteil vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 18.04 - BVerwGE 124, 83 = Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 4 S. 10 ff.) vor Beginn des Zeitraums, für den die Übernahme der Aufwendungen beantragt wurde, von dem Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat, noch darüber, dass - bei Vorliegen eines Leistungsanspruchs - die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2097
BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06 (https://dejure.org/2006,2097)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2006 - 8 B 8.06 (https://dejure.org/2006,2097)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2006 - 8 B 8.06 (https://dejure.org/2006,2097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 55a, 81
    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument; qualifizierte Signatur.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 55a, 81
    Computerfax; Funkfax; Klageschrift; Schriftform; elektronisches Dokument; qualifizierte Signatur

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die wirksame Klageerhebung durch Computerfax auch auf die Übermittlung per "Funkfax" ; Festhalten an dieser Rechtsprechung auch nach Einfügung des § 55a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1989
  • NVwZ 2006, 1194 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 947 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.

    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat in dem Beschluss vom 5. April 2000 (a.a.O.) entschieden, dass maßgeblich für die Beurteilung der Wirksamkeit des elektronisch übermittelten Schriftsatzes nicht eine etwa beim Absender vorhandene Kopiervorlage oder eine nur im Textverarbeitungs-PC befindliche Datei, sondern allein die auf seine Veranlassung am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde sei.

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 28.83

    Bescheid - Fotokopie - Maschienenschriftlich - Klageschrift - Unwirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Dies führt dazu, dass in der Divergenzrüge zugleich eine Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zu sehen ist (vgl. Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 13 m.w.N. sowie Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 86).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 9 LB 59/17

    Bekanntgabe; elektronische Form; elektronische Übermittlung; Fristbeginn;

    Dies wäre im Hinblick auf die verschiedenen Übermittlungsmöglichkeiten (z. B. Einwurf in Gerichtsbriefkasten, Einschaltung eines Postdienstleisters oder Boten, Übermittlung per Telefax) und der dabei einzuhaltenden Modalitäten, die zudem teilweise umstritten sind (wie z. B. den Anforderungen beim sog. Computer- bzw. Funkfax; dazu BVerwG, Beschluss vom 30.3.2006 - 8 B 8.06 -, juris Rn. 6 f.), in der Regel gar nicht möglich und im Übrigen fehleranfällig.
  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11

    Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben

    Auch solche Fernkopien fallen in den Anwendungsbereich des § 130 Nr. 6 ZPO, weil die Übermittlung an den Empfänger über das Telefonnetz erfolgt, dürften aber kaum eine höhere Gewähr für eine autorisierte und unverfälschte Übermittlung als eine Versendung per E-Mail bieten." (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.03.2006 - 8 B 8/06, NJW 2006, 1989 zur Übermittlung per Funkfax; BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 25/85, NJW 1987, 2098 zur Übermittlung per Telebrief).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Während die prozessuale Schriftform allein die Urheberschaft eines Dokuments gewährleisten soll, dienen die hohen Anforderungen an die Signatur elektronischer Dokumente zusätzlich dem Schutz vor nachträglichen Änderungen, also ihrer Integrität (BTDrucks 15/4067 S. 8 f., S. 37; Beschluss vom 30. März 2006 - BVerwG 8 B 8.06 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 18; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 55a Rn. 10).
  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    cc) Wegen dieser Unterscheidung wird die Wirksamkeit der Abgabe schriftlicher Erklärungen per Computerfax durch die Einfügung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr in die Verfahrensgesetze nicht berührt, weil ein Computerfax kein elektronisches Dokument darstellt (BVerwG, NJW 2006, 1989, 1990).
  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    Denn die Wirksamkeit einer Bekanntgabe behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen per Telefax wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) durch die Einfügung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr in die Verfahrensgesetze nicht berührt, weil ein Computerfax oder Funkfax kein elektronisches Dokument darstellt (BVerwG-Beschluss vom 30. März 2006  8 B 8/06, NJW 2006, 1989; ebenso Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 19. Aufl., § 55a Rz 5).

    Für andere Dokumente stellt sich selbst bei Übermittlung per Telefax --wie im Streitfall-- das Problem der Integrität nicht anders als bei traditionell übermittelten Schriftstücken, für die eine qualifizierte Signatur nicht erforderlich ist (BVerwG-Beschluss in NJW 2006, 1989).

  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Wie das OVG Rheinland-Pfalz (10 A 11741/05) zutreffend entschieden hat, entfaltet das einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichstehende elektronische Dokument keine Rechtswirkung, wenn es nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, und zwar wegen der Möglichkeit der nachträglichen Veränderung oder Fälschung (ähnlich, wenn auch zurückhaltender BVerwG NJW 2006, 1989, 1990).
  • OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 96/14

    Einkommensprognoseentscheidung bei der Bewilligung von Wohngeld

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber geklärt, dass das Schriftformerfordernis des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch gewahrt wird, wenn die Klageerhebung per Computerfax erfolgt und hierbei ein Dokument übermittelt wird, das eine eingescannte Unterschrift trägt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.3.2006, 8 B 8.06, NJW 2006, 1989, juris Rn. 4 ff., im Anschluss an GmS-OGB, Beschl. v. 5.4.2000, GmS-OGB 1/98, NJW 2000, 2340, juris Rn. 9 ff., der im Leitsatz allerdings eine Beschränkung auf Prozesse mit Vertretungszwang vornimmt, vgl. auch BGH, Beschl. v. 10.10.2006, XI ZB 40/05, NJW 2006, 3784, juris Rn. 8; ohne eine derartige Beschränkung: OVG Hamburg, Beschl. v. 27.11.2014, 4 So 47/14, BA S. 5 f.).
  • BFH, 28.01.2014 - VIII R 28/13

    Wahrung der Festsetzungsfrist durch Übersendung eines Steuerbescheids im Wege des

    Denn die Wirksamkeit einer Bekanntgabe behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen per Telefax wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) durch die Einfügung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr in die Verfahrensgesetze nicht berührt, weil ein Computerfax oder Funkfax kein elektronisches Dokument darstellt (BVerwG-Beschluss vom 30. März 2006  8 B 8/06, NJW 2006, 1989; ebenso Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 19. Aufl., § 55a Rz 5).

    Für andere Dokumente stellt sich selbst bei Übermittlung per Telefax --wie im Streitfall-- das Problem der Integrität nicht anders als bei traditionell übermittelten Schriftstücken, für die eine qualifizierte Signatur nicht erforderlich ist (BVerwG-Beschluss in NJW 2006, 1989).

  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - 7 AS 205/11

    Eingescannte Unterschrift; elektronische Form; E-Mail; PDF-Datei; Schriftform;

    Auch solche Fernkopien fallen in den Anwendungsbereich des § 130 Nr. 6 ZPO , weil die Übermittlung an den Empfänger über das Telefonnetz erfolgt, dürften aber kaum eine höhere Gewähr für eine autorisierte und unverfälschte Übermittlung als eine Versendung per E-Mail bieten." (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.03.2006 - 8 B 8/06, NJW 2006, 1989 zur Übermittlung per Funkfax; BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 25/85, NJW 1987, 2098 zur Übermittlung per Telebrief).
  • FG Düsseldorf, 09.07.2009 - 16 K 572/09

    Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

    Es würde sich - da selbstverständlich - um eine inhaltsleere Floskel handeln (vgl. etwa die "weite Auslegung" im Beschluss des BVerwG vom 30. März 2006 8 B 8/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 1989).

    Schließlich vermag der Senat im Ergebnis auch keine Gründe dafür erkennen, warum die Klageerhebung per E-Mail im Hinblick auf § 64 Abs. 1 FGO strengeren Formvoraussetzungen unterliegen soll als etwa das Telegramm oder das Computerfax bzw. Funkfax (vgl. zu letzterem etwa BVerwG, Beschluss vom 30 März 2006 8 B 8/06, NJW 2006, 1989).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

  • BSG, 30.03.2015 - B 12 KR 102/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß der Vorinstanz gegen das

  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19

    Elektronisches Dokument, Fax, Schriftform

  • FG Köln, 05.11.2009 - 6 K 3931/08

    Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch Computer-Fax unwirksam

  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 10.22

    Beschwerde eines früheren Soldaten gegen die durch den Vorsitzenden einer

  • VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

  • VG Neustadt, 22.09.2011 - 4 K 540/11

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung bei elektronischer Möglichkeit der

  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2023 - L 10 U 1328/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - elektronischer Rechtsverkehr -

  • VG Cottbus, 25.07.2013 - 1 K 759/09

    Entschädigungsrecht; Entschädigung der mit einem dinglichen Nutzungsrecht

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2023 - L 2 AS 519/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme durch einen von mehreren Klägern

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

  • VG Neustadt, 11.02.2008 - 4 K 1537/07
  • FG Hessen, 06.12.2018 - 4 K 1880/14

    § 52a FGO

  • VGH Bayern, 15.04.2009 - 8 ZB 08.3146
  • VG Arnsberg, 28.10.2014 - 9 K 3637/12

    Verlust des Anspruchs auf Wiederholung oder Neubewertung einer Dissertation nach

  • OVG Sachsen, 25.09.2006 - A 2 B 724/05

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz

  • VG Neustadt, 03.07.2006 - 4 L 989/06

    Widerspruchserhebung mittels Computerfax; Gewerbeuntersagung - Steuerrückstände

  • VG Neustadt, 16.07.2012 - 4 K 316/12

    Zwangsgeldfestsetzung

  • VG Köln, 05.06.2023 - 33 K 3267/22

    Public Key Infrastructure der Bundeswehr (PKIBw) Unterzeichnung Wahlvorschlag

  • VG München, 09.09.2015 - M 18 K 13.5848

    Tierschutzrechtliche Anordnung - Erledigung vor Klageerhebung

  • VG Berlin, 27.12.2010 - 29 K 416.10

    Schriftformerfordernis bei der Klageerhebung

  • VG München, 09.09.2015 - M 18 K 15.494

    Klage gegen vorübergehende Untersagung der Rohmilchanlieferung

  • VG München, 09.09.2015 - M 18 K 13.5686

    Erledigung vor Klageerhebung - Vorübergehende Untersagung der Rohmilchanlieferung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.2005 - 5 C 16.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3581
BVerwG, 24.11.2005 - 5 C 16.04 (https://dejure.org/2005,3581)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 5 C 16.04 (https://dejure.org/2005,3581)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 5 C 16.04 (https://dejure.org/2005,3581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 92 a Abs. 4
    Erlöschen des Anspruches auf -; Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen der Sozialhilfe; Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen der Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer

    Erlößen des Anspruches auf Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 92a Abs. 4 S. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Erlöschen des Kostenersatzanspruches infolge Ablaufs der Dreijahresfrist des § 92a Abs. 3 S. 1 Bundessozialhilfegesetz ...

  • Judicialis

    BSHG § 92 a Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 407
  • FamRZ 2006, 947 (Ls.)
  • DVBl 2006, 996 (Ls.)
  • DÖV 2006, 744
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 5 C 16.04
    "In einer Reihe neuerer Entscheidungen habe das Bundesverwaltungsgericht festgestellt (zuletzt Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 - in: FamRZ 1993, 544), dass die Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nur vom Leistungsempfänger selbst, nicht aber von seinem Ehegatten oder bei minderjährigen unverheirateten Hilfeempfängern nicht von den Eltern verlangt werden könne.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11206/04

    Kein Kostenerstattungsanspruch nach BSHG § 92a ohne rechtzeitigen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 5 C 16.04
    Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage nach dem Beginn der Erlöschensfrist gemäß § 92 a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 BSHG ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz dahin zu beantworten, dass der Kostenersatzanspruch aus § 92 a Abs. 4 BSHG nicht bereits in drei Jahren ab Hilfegewährung erlischt (so OVG Koblenz, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 12 A 11206/04 -, FEVS 56, 367; Conradis, a.a.O., Rn. 18 zu § 92 a BSHG sowie für die Nachfolgebestimmungen der §§ 103, 104 SGB XII ders. in LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 103 Rn. 25 sowie § 104 Rn. 9; so auch Schoenfeld, in: Grube/Wahrendorf , SGB XII, 2005, § 104 Rn. 11; Schellhorn/Schellhorn, a.a.O., § 92 a BSHG Rn. 46), sondern erst in drei Jahren ab Rücknahme der Sozialhilfebewilligung.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.04.2005 - 9 UF 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3209
OLG Brandenburg, 20.04.2005 - 9 UF 27/05 (https://dejure.org/2005,3209)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2005 - 9 UF 27/05 (https://dejure.org/2005,3209)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2005 - 9 UF 27/05 (https://dejure.org/2005,3209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen; Begriff der Freiheit i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Vermutung der Widerrechtlichkeit der Rechtsverletzung bei dieser Vorschrift; Konsequenzen des präventiven Charakters des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GewSchG § 1 Abs. 1; ; GewSchG § 1 Abs. 1 S. 1; ; GewSchG § 2 Abs. 2; ; GewSchG § 2 Abs. 3 Nr. 1

  • michaelbertling.de

    § 1 GewSchG

  • rechtsportal.de

    GewSchG § 1 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1
    Freiheitsverletzung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes - Räumungsfrist - Wiederholungsgefahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mann sperrt Frau und Kind in der Küche ein - Nach dem Ehekrach wird er vom Gericht aus der Wohnung geworfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 220
  • MDR 2006, 157
  • NZM 2006, 77
  • NJ 2006, 84
  • FamRZ 2006, 947 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2005 - 9 UF 27/05
    An die Widerlegung der Vermutung sind hohe Anforderungen zu stellen (allgemein dazu BGH NJW 1987, 2225).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12

    Schutzumfang von § 1 GewSchG

    16 Freiheitsverletzung ist jede nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung der körperlichen Fortbewegungsfreiheit (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 947 = MDR 2006, 157; Heinke, § 1 GewSchG, Rdnr. 9; Brudermüller in Palandt; BGB, 71. Aufl. 2012, § 1 GewSchG, Rdnr. 5).
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13

    Gewaltschutzverfahren: Gerichtszuständigkeit für den Antrag auf Unterlassung

    Es ist dann Aufgabe des Täters, diese Vermutung zu wiederlegen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2005 - 9 UF 27/05 -, NJW-RR 2006, S. 220; Keidel-Giers, FamFG, 17. Aufl. Rn. 3 zu § 214; Zöller, a.a.O. Rn. 7 zu § 210 FamFG mwN).
  • OLG Celle, 06.02.2009 - 15 UF 154/08

    Befristung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

    An die Widerlegung dieser Vermutung sind daher hohe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 220 f.. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 829 f., 2004, 876. Palandt/Brudermüller, 68. Aufl., § 1 GewSchG Rn. 6. AnwKBGB/Heinke § 1 GewSchG Rn. 29).
  • OLG Celle, 19.03.2012 - 10 UF 9/12

    Anforderungen an das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen einer

    Ein - ggf. auch nur kurzfristig über etwa zehn Minuten andauerndes - Einsperren des Antragstellers in seine Wohnung, die in der Rechtsprechung teilweise als ausreichend angesehen worden ist (vgl. OLG Brandenburg - Beschluß vom 20. April 2005 - 9 UF 27/05 - NJW-RR 2006, 220 f. = MDR 2006, 157 f. = OLGR Brandenburg 2005, 952 f. = juris = FamRZ 2006, 942 [nur Ls]), ist nicht behauptet.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 23.04   

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https://dejure.org/2005,3613
BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 23.04 (https://dejure.org/2005,3613)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 5 C 23.04 (https://dejure.org/2005,3613)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 5 C 23.04 (https://dejure.org/2005,3613)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG §§ 108, 147
    Ausland, Erstattung von Sozialhilfekosten nach Übertritt aus dem -; Sozialhilfe, Erstattung von Kosten der - nach Übertritt aus dem Ausland; Erstattung von Kosten der - nach Umzug; Kostenerstattung nach Übertritt aus dem Ausland, Erstattung von Sozialhilfekosten nach ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG §§ 108, 147
    Ausland, Erstattung von Sozialhilfekosten nach Übertritt aus dem -; Erstattung von Kosten der - nach Umzug; Kostenerstattung nach Übertritt aus dem Ausland, Erstattung von Sozialhilfekosten nach Übertritt aus dem Ausland; Sozialhilfe, Erstattung von Kosten der - nach ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers gegenüber einem später örtlich zuständig werdenden anderen örtlichen Sozialhilfeträger; Umzug innerhalb Deutschlands als unmittelbarer Zuzug aus dem Ausland; Voraussetzungen zur Anwendung der allgemeinen ...

  • Judicialis

    BSHG § 108; ; BSHG § 147

  • rechtsportal.de

    BSHG § 108 § 147
    Keine Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei Übertritt aus dem Ausland nach Umzug des Hilfeempfängers in den Bereich des für den Einreiseort zuständigen örtlichen Trägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 265
  • NVwZ-RR 2006, 192
  • FamRZ 2006, 947 (Ls.)
  • DVBl 2006, 980
  • DÖV 2006, 743
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 2/11 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei

    Die Vorschrift bezweckt eine Verteilung entstehender Sozialhilfelasten bei Übertritt aus dem Ausland im Interesse desjenigen Sozialhilfeträgers, in dessen Zuständigkeitsbereich Personen aus dem Ausland übertreten und innerhalb der Monatsfrist sozialhilfebedürftig werden (BVerwGE 124, 265 ff) .

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 124, 265) kann insoweit nur entscheidend sein, ob der Bezug zum Einreiseort (Do) unabhängig von der sachlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers zum Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen nach dem Übertritt aus dem Ausland aufrechterhalten bleibt.

    Die Erstattungspflicht endet deshalb erst und nur dann, wenn der die Kostenerstattungspflicht nach § 108 BSHG aF rechtfertigende Bezug zum Einreiseort entfällt (BVerwGE 124, 265 ff) .

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 5799/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland bzw Einreise aus dem

    Sein Hinweis auf den Sinn und Zweck der Regelung über die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, die typisierend besondere Belastungen bestimmter, in Grenznähe oder an besonders verkehrsgünstigen Orten (See-, Flughäfen, Eisenbahnknotenpunkten, Autobahnauffahrten u.a.m.) gelegener Sozialhilfeträger durch dort verstärkt aus dem Ausland zuziehende Hilfesuchende abwenden soll (vgl. BSG SozR a.a.O. ; BVerwG Buchholz 436.0 § 108 BSHG Nr. 1; BVerwGE 124, 265, 267), hilft hier nicht weiter.

    Die aufgrund der Änderung des § 108 BSHG durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG - vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944) neugefasste Vorschrift des § 147 BSHG (ebenfalls in der Fassung des FKPG; inhaltsgleich jetzt § 115 SGB XII) betraf den Fortbestand von Kostenerstattungspflichten für bestimmte, hier nicht einschlägige Übergangsfälle (vgl. hierzu BVerwGE 124, 265, 266; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, a.a.O., § 147 Rdnrn. 4 ff.; Mergler/Zink, BSHG, a.a.O., § 147 Rdnrn. 2 ff.).

    Allerdings müsste, sofern das Anerkenntnis aufgrund des Wechsels der sachlichen Zuständigkeit auf den LWV nach Bewilligung von Eingliederungshilfe an K.P. im Jahr 1995 hinfällig geworden sein sollte, wohl davon ausgegangen werden, dass die alten Regelungen zur Kostenerstattung unter den Fürsorgeverbänden damit ihren Zweck erfüllt hatten und die mit der fürsorgerechtlichen Lastenverteilung bezweckte Schutzfunktion deshalb nicht mehr greifen würde (vgl. hierzu auch BVerwGE 124, 265, 267).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 SO 4/09

    Sozialhilfe

    Denn entgegen einer früheren Rechtsauffassung ende entsprechend einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 - 5 C 23.04 ein solcher Erstattungsanspruch nicht erst dann, wenn für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten Sozialhilfe - gleichviel, von welchem Sozialhilfeträger - nicht zu gewähren gewesen sei.

    Angemerkt sei insoweit allerdings, dass sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 - 5 C 23/04, auf dass der Kläger seine Ansicht von der Rechtswidrigkeit der erfolgten Erstattungszahlungen stützt, nicht auf einen vergleichbaren Sachverhalt beziehen dürfte.

  • SG Frankfurt/Main, 19.03.2009 - S 30 SO 13/06

    Sozialhilfe - Kostenerstattung durch überörtlichen Sozialhilfeträger nach

    Die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz (und anschließend des Bundesverwaltungsgerichts in der entsprechenden Revisionsentscheidung vom 20.10.2005, Az.: 5 C 23/04) zum Schutzgedanken des § 108 BSHG sprächen angesichts der Nähe von EY.

    Auch der Zweck der Vorschrift rechtfertigt in der hier zur Entscheidung stehenden Fallkonstellation eine entsprechende Einschränkung nicht, was allerdings nach Auffassung der Kammer keineswegs ausschließt, Fälle, die dem vom OVG Rheinland-Pfalz (Urtl. v. 15.01.2004, Az.: 12 A 11814/03) und nachfolgend dem BVerwG (Urtl. v. 20.10.2005, Az.: 5 C 23/04) entschiedenen entsprechen, auch wie diese zu beurteilen.

  • SG Köln, 26.08.2008 - S 21 SO 295/06

    Sozialhilfe

    Dem Kläger ist in seiner Rechtsauffassung zu folgen, dass ein Wechsel in der Hilfeart und der damit verbundene Wechsel des sachlich zuständigen Sozialhilfeträgers nach Ablauf der Monatsfrist des § 108 Abs. 1 BSHG - ebenso wie in dem vom BVerwG im Urteil vom 20. Oktober 2005 (5 C 23/04) entschiedenen Fall des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit - zu einem Fortfall des Kostenerstattungsanspruchs nach § 108 BSHG führt.

    Den Schutz örtlicher Sozialhilfeträger, die aus dem Ausland übergetretenen Personen Sozialhilfe leisten müssen, soll § 108 BSHG nur mit Rücksicht darauf entfalten, dass der betreffende örtliche Träger infolge des Übertritts der Hilfebedürftigen aus dem Ausland un-mittelbar zur Hilfeleistung zuständig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 5 C 23/04 -, in: FEVS 57, 492 ff.).

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 23/09 R

    Sozialhilfe - Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus

    Von einer solchen Auslegung ist offensichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung vom 20.10.2005 (BVerwGE 124, 265 ff) ausgegangen.
  • BVerwG, 06.09.2004 - 5 B 38.04

    Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe bei Übertritt

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 23.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Aachen, 07.03.2006 - 2 K 2505/02

    Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen ; Gewährung von Sozialhilfe

    An dieser rechtlichen Einschätzung hält die Kammer weiterhin fest, zumal das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2005 - 5 C 23/04 - bestätigt worden ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 29.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5623
BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 29.04 (https://dejure.org/2005,5623)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 5 C 29.04 (https://dejure.org/2005,5623)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 5 C 29.04 (https://dejure.org/2005,5623)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2
    E: Einkommensfreibetrag bei Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung; F: Freibetrag vom Einkommen bei Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung; S: Sozialhilfe, Einkommensfreibetrag bei Hilfe in einer Anstalt, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2
    E: Einkommensfreibetrag bei Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung; F: Freibetrag vom Einkommen bei Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung; S: Sozialhilfe, Einkommensfreibetrag bei Hilfe in einer Anstalt, ...

  • Wolters Kluwer

    Anrechnungsfreiheit von Einkommensteilen mit Rücksicht auf andere Sozialhilfebedarfe; Eingliederungshilfe durch stationäre Betreuung in einem Übergangswohnheim wegen seelischer Behinderung; Gewährung eines Freibetrages; Verstoß gegen Bundesrecht durch Einräumung eines so ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 261
  • FamRZ 2006, 947 (Ls.)
  • DVBl 2006, 979
  • DÖV 2006, 742
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 27.01

    Einkommensfreibetrag für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte; Freibetrag

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 29.04
    Im Rahmen der Prüfung nach § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG ist es nicht gerechtfertigt, Einkommensteile mit Rücksicht auf andere Sozialhilfebedarfe anrechnungsfrei zu lassen (Bestätigung von BVerwGE 117, 163).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in seinem Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 27.01 - (BVerwGE 117, 163 ) einen Anspruch auf einen solchen "Freibetrag zum selbstständigen Wirtschaften" auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG verneint, jedoch überzeuge die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts nicht:.

  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 58.86

    Umfang der Hilfe in besonderen Lebenslagen

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 29.04
    Soweit der Senat dabei "noch offene sozialhilferechtliche Bedarfe" angesprochen hat (a.a.O. S. 165 Abs. 1) und im Folgenden von möglicherweise mehr als einem Bedarf ausgegangen ist (a.a.O., S. 166 Abs. 3), geschah dies mit Rücksicht auf einen auch vom Berufungsgericht herangezogenen Vortrag des Klägers, der Freibetrag könnte zur Beschaffung eines in der Einrichtung nicht gewährten Lebensunterhalts - soweit er ungeachtet § 27 Abs. 3 BSHG nicht von der Eingliederungshilfe umfasst (s. dazu BVerwG, Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 58.86 - Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 2 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 128.92 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 30) und daher auch nicht § 43 Abs. 1 BSHG gemäß "in vollem Umfang" zu gewähren sein sollte - verwandt werden.
  • BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 128.92

    Die für die Hilfe zum Lebensunterhalt maßgebliche Vermögensschongrenze -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 29.04
    Soweit der Senat dabei "noch offene sozialhilferechtliche Bedarfe" angesprochen hat (a.a.O. S. 165 Abs. 1) und im Folgenden von möglicherweise mehr als einem Bedarf ausgegangen ist (a.a.O., S. 166 Abs. 3), geschah dies mit Rücksicht auf einen auch vom Berufungsgericht herangezogenen Vortrag des Klägers, der Freibetrag könnte zur Beschaffung eines in der Einrichtung nicht gewährten Lebensunterhalts - soweit er ungeachtet § 27 Abs. 3 BSHG nicht von der Eingliederungshilfe umfasst (s. dazu BVerwG, Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 58.86 - Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 2 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 128.92 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 30) und daher auch nicht § 43 Abs. 1 BSHG gemäß "in vollem Umfang" zu gewähren sein sollte - verwandt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.11.2005 - 10 WF 69/05   

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https://dejure.org/2005,5471
OLG Rostock, 07.11.2005 - 10 WF 69/05 (https://dejure.org/2005,5471)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.11.2005 - 10 WF 69/05 (https://dejure.org/2005,5471)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. November 2005 - 10 WF 69/05 (https://dejure.org/2005,5471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    Art. 6, 17 EGEBG
    Algerisches Scheidungsrecht verstößt gegen deutschen ordre public

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss bezüglich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung des Ehescheidungsverfahrens; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen bzw. algerischen Ehescheidungsrechts

  • Judicialis

    BGB § 1564; ; BGB § 1565 I; ; BGB § 1565 II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 947
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 4 UF 172/12

    Deutsches Familiengericht scheidet eine im Iran geschlossene Ehe iranischer

    Deshalb begründet Art. 6 EGBGB i.V.m. Art. 3 Abs. 2 GG in Fällen krasser Ungleichbehandlung wegen der Geschlechtszugehörigkeit eine Sperre gegen ausländisches Recht, welches die Scheidungsfreiheit der Frau im konkreten Fall (BGH FamRZ 2007, 111) in anstößiger Weise beschneidet (bahnbrechend BGHZ 42, 7; außerdem OLG Düsseldorf IPRspr 1996 Nr. 6 S. 10; OLG Rostock FamRZ 2006, 947; Raape, IPR5 283; Staudinger/Mankowski, a.a.O., Art. 17 Rz. 112; MünchKomm/Winkler von Mohrenfels, BGB, 5. Aufl. 2010, Art. 17 EGBGB Rn. 114).
  • OLG München, 28.07.2021 - 34 Wx 47/21

    Zur Anerkennung einer Privatscheidung durch Verstoßung der Ehefrau nach

    (1) Die Eheauflösung im Wege der einseitigen Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht verstößt grundsätzlich gegen den deutschen materiellrechtlichen ordre public, weil der Ehefrau diese Möglichkeit in gleichberechtigungswidriger Weise vorenthalten und sie damit zum Objekt einer Willkürentscheidung gemacht wird (BGH NJW 2020, 3592/3598; OLG Stuttgart FamRZ 2019, 1532/1533; Keidel/Dimmler § 109 Rn. 20; Hausmann A. Rn. 490; im Ergebnis ebenso OLG Hamm FamRZ 2011, 1056/1057; OLG Rostock NJOZ 2006, 3153/3154; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 25/26; 97, 882/883; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 581/582; OLG Köln FamRZ 2002, 166; 1996, 1147; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1113/1114; BeckOK BGB/Lorenz EGBGB Art. 6 Rn. 25; MüKoFamFG/Rauscher § 109 Rn. 54; Hau in Prütting/Helms § 109 Rn. 57).

    Dies gilt auch, wenn beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und der erforderliche Inlandsbezug nur über den gewöhnlichen Aufenthalt eines oder beider Ehegatten hergestellt wird (vgl. OLG Rostock NJOZ 2006, 3153/3154; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 581/582; OLG München IPRax 1989, 238/241).

  • OLG Hamm, 11.10.2010 - 6 UF 59/10

    Anwendung marokkanischen Scheidungsrechts

    Die gebotene Einzelfallprüfung ergibt demnach, dass nach Art. 6 EGBGB deutsches materielles Scheidungsrecht anzuwenden ist (vgl. auch zu vergleichbaren Fallgestaltungen OLG Stuttgart in FamRZ 2004, 25 ff, OLG Rostock in NJOZ 2006, 3153 ff sowie - ebenfalls zum marokkanischen Recht - OLG Hamm, 2. Familiensenat, in FamRZ 2010, 1563 ff, wo allerdings das marokkanische Gesetzbuch des Personen- und Erbrechts in der Fassung vom 10.09.1993 angewandt wurde).
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